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Immissionsschutz; Übermittlung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Wenn Sie eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie betreiben, müssen Sie der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie weitere Daten zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern

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