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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Einreichung der Tätigkeitsnachweise durch Träger von Beratungsangeboten

Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH - Abteilung Administration EUTB

Hausanschrift

Kronenstraße 6
10117 Berlin

Postanschrift

Kronenstraße 6

10117 Berlin

E-Mail

EUTBV@gsub.de

Leistungsdetails

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

  • Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) erhalten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Tätigkeitsnachweise

  • Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub) ein.
  • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
  • Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.

Es fallen keine Kosten an.

Widerspruchsfrist gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid: 1 Monat

1 bis 9 Monate

Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

Stand: 12.12.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales