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Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Für Sie zuständig

Landratsamt Main-Spessart

Landratsamt Main-Spessart

Hausanschrift

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Postanschrift

Postfach 1242

97748 Karlstadt

Telefon

+49 9353 793-0

Leistungsdetails

Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.

Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 17.04.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention