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Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

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Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld

Für Sie zuständig

Landratsamt Rhön-Grabfeld

Hausanschrift

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Postanschrift

Spörleinstr. 11

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Telefon

+49 9771 94-564

Leistungsdetails

Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.

Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 27.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention