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Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Fördergegenstand und -höhe
Gefördert werden ehrenamtliche Sprachpatenschaften und Sprachkurse, die der Integration von volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dienen.
Ehrenamtliche können auf Antrag eine Zuwendung für die ihnen im Rahmen einer Sprachpatenschaft oder der Leitung eines Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben erhalten. Die max. Förderung beträgt bei Sprachpatenschaften 100 € und bei Sprachkursen 200 € (mind. 2 Teilnehmer) bzw. 500 € (mind. 4 Teilnehmer).
Antragsteller
Die Förderung können Privatpersonen und Vereine beantragen.
Finanzierungsart und -höhe
Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf die jeweiligen max. Höchstbeträge (Sprachpatenschaften: 100 €, Sprachkurse: 200 € bzw. 500 €). Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen vom Zuwendungsempfänger durch Eigen- oder durch Drittmittel aufgebracht werden und dürfen bei den Ausgaben der Maßnahme nicht angesetzt werden.
Zuwendungsfähig sind die im Rahmen der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben, z. B. Mietkosten für Räumlichkeiten, Materialkosten (z. B. Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts usw.), Fahrtkosten. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Projektlaufzeit
01.01.2025 bis 31.12.2025
Voraussetzungen für die Förderung von Sprachpatenschaften:
Voraussetzungen für die Förderung von Sprachkursen:
Das Antragsformular muss vor Beginn der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern (lagfa bayern e. V.) eingereicht werden, die auch über den Antrag entscheidet. Nach Eingang des Antrags bei der lagfa bayern e. V., der schriftlich bestätigt wird, kann die Sprachpatenschaft oder der Sprachkurs starten. Alle benötigten Materialien können ab diesem Zeitpunkt im Wege der Vorleistung beschafft werden. Sämtliche Ausgaben sind anschließend im Formular "Verwendungsnachweis" zu erfassen und der lagfa bayern e. V. vorzulegen. Nach Prüfung durch die lagfa bayern e. V. werden die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag ersetzt. Alle Belege müssen aufbewahrt werden, da es stichprobenartige Prüfungen gibt. Sofern für die Beschaffung der benötigten Materialien eine Vorleistung nicht möglich ist, kann Kontakt mit der lagfa bayern e. V. aufgenommen werden.
Ca. ein bis zwei Wochen