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Sprachangebote für Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund; Beantragung einer Förderung für Ehrenamtliche

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.

Formulare

Für Sie zuständig

Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern e.V.

Hausanschrift

Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg

Postanschrift

Schaezlerstraße 13 1/2

86150 Augsburg

Leistungsdetails

Fördergegenstand und -höhe

Gefördert werden ehrenamtliche Sprachpatenschaften und Sprachkurse, die der Integration von volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dienen.

Ehrenamtliche können auf Antrag eine Zuwendung für die ihnen im Rahmen einer Sprachpatenschaft oder der Leitung eines Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben erhalten. Die max. Förderung beträgt bei Sprachpatenschaften 100 € und bei Sprachkursen 200 € (mind. 2 Teilnehmer) bzw. 500 € (mind. 4 Teilnehmer).

Antragsteller

Die Förderung können Privatpersonen und Vereine beantragen.

 

Finanzierungsart und -höhe

Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf die jeweiligen max. Höchstbeträge (Sprachpatenschaften: 100 €, Sprachkurse: 200 € bzw. 500 €). Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen vom Zuwendungsempfänger durch Eigen- oder durch Drittmittel aufgebracht werden und dürfen bei den Ausgaben der Maßnahme nicht angesetzt werden.

Zuwendungsfähig sind die im Rahmen der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben, z. B. Mietkosten für Räumlichkeiten, Materialkosten (z. B. Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts usw.), Fahrtkosten. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

 

Projektlaufzeit

01.01.2025 bis 31.12.2025

Voraussetzungen für die Förderung von Sprachpatenschaften:

  • ehrenamtlicher Sprachpate,
  • 1 Teilnehmer
  • insgesamt mind. 3 Treffen à 60 Min. (Nachweis durch Unterschriftenliste in drei Unterrichtsterminen)

 

Voraussetzungen für die Förderung von Sprachkursen:

  • ehrenamtliche Kursleitung,
  • 2 bzw. 4 Teilnehmer (Nachweis durch Unterschriftenliste in den ersten drei Unterrichtsterminen),
  • insgesamt mind. 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.),
  • mind. 2 Unterrichtseinheiten pro Woche

 

Das Antragsformular muss vor Beginn der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern (lagfa bayern e. V.) eingereicht werden, die auch über den Antrag entscheidet. Nach Eingang des Antrags bei der lagfa bayern e. V., der schriftlich bestätigt wird, kann die Sprachpatenschaft oder der Sprachkurs starten. Alle benötigten Materialien können ab diesem Zeitpunkt im Wege der Vorleistung beschafft werden. Sämtliche Ausgaben sind anschließend im Formular "Verwendungsnachweis" zu erfassen und der lagfa bayern e. V. vorzulegen. Nach Prüfung durch die lagfa bayern e. V. werden die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag ersetzt. Alle Belege müssen aufbewahrt werden, da es stichprobenartige Prüfungen gibt. Sofern für die Beschaffung der benötigten Materialien eine Vorleistung nicht möglich ist, kann Kontakt mit der lagfa bayern e. V. aufgenommen werden.

Die Beantragung dieser Förderung ist kostenlos.

keine

Ca. ein bis zwei Wochen

Stand: 28.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration