Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.
Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.
Soll ein verfahrensfreies Bauvorhaben abweichend von baurechtlichen Vorschriften errichtet werden, ist dessen Zulässigkeit vor Durchführung im Rahmen eines bei der Bauaufsichtsbehörde zu stellenden isolierten Antrags zu prüfen. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Hierbei gibt es verschiedene Arten:
Die betroffenen Grundstücksnachbarn (alle Eigentümer angrenzender Grundstücke) sind am Verfahren zu beteiligen, indem ihnen der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorgelegt werden.
Tragen Sie hier bitte die beteiligten Nachbarn ein und geben Sie an, ob diese die Zustimmung erteilt haben. Für eine richtige Zuordnung der Unterschriften geben Sie bitte auch die Flst.-Nr. des Nachbargrundstücks an. Eine Pflicht zur Zustimmung besteht für den Nachbarn jedoch nicht.
Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Befreiung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.
Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.