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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Für Sie zuständig

Stadt Kempten (Allgäu) - 60.2 Bauordnung

Leistungsdetails

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Soll ein verfahrensfreies Bauvorhaben abweichend von baurechtlichen Vorschriften errichtet werden, ist dessen Zulässigkeit vor Durchführung im Rahmen eines bei der Bauaufsichtsbehörde zu stellenden isolierten Antrags zu prüfen. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.

Hierbei gibt es verschiedene Arten:

  • Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z. B. Abstandsflächen- oder Brandschutzvorschriften nach der BayBO, Stauraum vor Garagen nach der GaStellV)
  • Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften (z. B. Stadtbildsatzung)
  • Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  • Antrag auf isolierte Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplanes

Die betroffenen Grundstücksnachbarn (alle Eigentümer angrenzender Grundstücke) sind am Verfahren zu beteiligen, indem ihnen der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorgelegt werden.

Tragen Sie hier bitte die beteiligten Nachbarn ein und geben Sie an, ob diese die Zustimmung erteilt haben. Für eine richtige Zuordnung der Unterschriften geben Sie bitte auch die Flst.-Nr. des Nachbargrundstücks an. Eine Pflicht zur Zustimmung besteht für den Nachbarn jedoch nicht.

Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
  • die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen
  • ggf. weitere Unterlagen
    Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bei der zuständigen Gemeinde ein.
  • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

  • Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
  • Soweit der Antrag zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde gelangt, leitet diese ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiter.

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

keine

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

Stand: 02.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr