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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.

Ansprechpartner - Landratsamt Günzburg

401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung

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