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Die Beschaffung von Linienomnibussen kann bezuschusst werden, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
            Emmeramsplatz 8
            
            93047 Regensburg
        
93039 Regensburg