Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Für Fragen zum Familiengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Vom Bayerischen Krippengeld können weiterhin Eltern von kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, profitieren.