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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

Sachgebiet 21 / Kasse, Liegenschaften, Steuern und Gebühren

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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91802 Meinheim

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91802 Meinheim