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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 31 - Mobilität

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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Fr
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