Logo Bayernportal

Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt gem. § 4 PflBG ist gem. Art. 16 GDG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Gleiches gilt für die Beschäftigung entsprechender Personen. Von der Anzeigepflicht gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Landratsamt Unterallgäu

SG 42 - Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Maximilianstraße 63
87719 Mindelheim

Postanschrift

Postfach 1362
87713 Mindelheim