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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Straubing-Bogen

Verwaltungsvollzug Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Die KFZ-Zulassung hat zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr mit Terminvereinbarung geöffnet.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing