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Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein
83276 Traunstein