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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt gem. § 4 PflBG ist gem. Art. 16 GDG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Gleiches gilt für die Beschäftigung entsprechender Personen. Von der Anzeigepflicht gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Landratsamt Bayreuth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth