Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.
Im Zentralen Fahrzeugregister werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller Fahrzeuge gespeichert, die mit einem Kennzeichen oder einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Daneben werden Suchvermerke in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Dazu gehören Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen sowie Anzeigenvorfälle, etwa Hinweise auf nicht versicherte Kfz.
Zudem werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.
Mit der Online-Registerauskunft können Sie eine Auskunft über die Daten erhalten, die zu Ihrem Fahrzeug als eingetragener Halterin oder eingetragenem Halter im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind.
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Auskunftsersuchen per Post:
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:
Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:
Die Auskunft ist gebührenfrei.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.
Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 5 bis 10 Arbeitstage.
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die entsprechenden Datensätze im Zentralen Fahrzeugregister anhand der vorliegenden Personendaten eindeutig identifiziert werden können.
Alternativ kann ein Auskunftsersuchen schriftlich an das KBA, Sachgebiet 223 gesendet werden.
Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.