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Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Baar-Ebenhausen - Geschäftsleitung

Gemeinde Baar-Ebenhausen

Hausanschrift

Olympiastraße 1
85107 Baar-Ebenhausen

Postanschrift

Olympiastraße 1

85107 Baar-Ebenhausen

Telefon

+49 8453 3205-0

Leistungsdetails

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration