Logo Bayernportal

Unternehmenskarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Stilisiertes Bild eines Hauses
DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
TÜV SÜD - Ausgabestellen für Fahrerkarte
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Unternehmenskarte; Beantragung

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. 

  • Unternehmenskarte; Beantragung der Erneuerung

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Unternehmenskarte; Beantragung eines Ersatzes bei Verlust

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Stand: 16.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Digitales und Verkehr + Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales