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Seminarerlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger oder für die verkehrspädagogische Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Seminarerlaubnis für Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)

Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis ASF).

Die Ausbildung für Seminarleiter ASF setzt sich aus einem Grundkurs mit Schwerpunkt in die Einführung der Moderationstechniken und einem anschließenden programmspezifischen Kurs zu Inhalten und Zielen eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF) zusammen.
Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Für das Aufbauseminar im Anschluss müssen sowohl Inhaber der Fahrschule als auch Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 45 FahrlG besitzen.

Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

Alle 2 Jahre ist eine Fortbildung nach § 45 Abs. 1 FahrlG zu besuchen. Dort müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.

Seminarerlaubnis für Aufbauseminare für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES)

Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik FES).

Die Ausbildung für Seminarleiter FES zur Reduktion des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg setzt sich aus einem Grundkurs, einem Aufbaukurs, einer Hospitation sowie der eigenständigen Durchführung einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars zusammen.

Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Der Aufbaukurs gestaltet sich nach Inhalten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.

Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

Alle 2 Jahre müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilnehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.

Die Seminarerlaubnis können Sie beantragen, wenn

  • Sie mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen,
  • innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben,
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet sind,
  • innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben, der einen viertägigen Grundkursus und einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz umfasst.
  • ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule besteht. Der Inhaber oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Aufbauseminar besitzen.

  • Es werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Fahrlehrerschein der Klasse BE und A
    • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)
    • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)
    • bei Seminarerlaubnis ASF: Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben bestehend aus einem
      • viertägigen Grundkurs
      • viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des ASF
    • bei Seminarerlaubnis FES: Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben bestehend aus einem:
      • viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs
      • viertägigen Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES
      • Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES
      • eigene, durch die Lehrgangsleitung beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES

Sie müssen die Seminarerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

45,20 EUR

keine

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 24.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration