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Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger oder für die verkehrspädagogische Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis.
Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis ASF).
Die Ausbildung für Seminarleiter ASF setzt sich aus einem Grundkurs mit Schwerpunkt in die Einführung der Moderationstechniken und einem anschließenden programmspezifischen Kurs zu Inhalten und Zielen eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF) zusammen.
Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Für das Aufbauseminar im Anschluss müssen sowohl Inhaber der Fahrschule als auch Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 45 FahrlG besitzen.
Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.
Alle 2 Jahre ist eine Fortbildung nach § 45 Abs. 1 FahrlG zu besuchen. Dort müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.
Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik FES).
Die Ausbildung für Seminarleiter FES zur Reduktion des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg setzt sich aus einem Grundkurs, einem Aufbaukurs, einer Hospitation sowie der eigenständigen Durchführung einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars zusammen.
Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Der Aufbaukurs gestaltet sich nach Inhalten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.
Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.
Alle 2 Jahre müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilnehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.
Die Seminarerlaubnis können Sie beantragen, wenn
Sie müssen die Seminarerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.