Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die einer Wohnsitzregelung unterliegt, können Sie die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen.
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen.
Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Wohnsitzauflage: 50,00 Euro; wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist der Antrag kostenfrei
Eine Befreiung und Ermäßigung ist laut Aufenthaltsverordnung möglich.
Es gibt keine Fristen.
Ein Umzug ist erst nach erfolgter Zustimmung Ihrer bisherigen Ausländerbehörde möglich.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen einer kontingentierten Sonderregelung eine Aufenthaltserlaubnis für jede Beschäftigung im Bundesgebiet erhalten.
Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.
Für eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung im Bundesgebiet kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.