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Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ (Empfänger: Bayerische Ingenieurekammer-Bau).

Ingenieurinnen und Ingenieure der Fachgebiete Bauingenieurwesen, Gebäude- und Versorgungstechnik oder Vermessungswesen können die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerische Ingenieurekammer-Bau